Erläuterung einzelner Leistungen im Familienrecht

Ehevertrag

Einen Ehevertrag müssen Sie nicht bereits vor der Heirat schließen. Sie können einen solchen Vertrag jederzeit während der Ehe mit Ihrem Ehegatten vereinbaren. Im Rahmen dessen kann beispielsweise vom gesetzlichen Güterstand abgewichen oder es können bestimmte Vermögenswerte aus dem Zugewinn herausgenommen werden. Die Existenz so manchen Unternehmens ist bereits durch eine Scheidung gefährdet worden. Dabei bietet der Ehevertrag die Möglichkeit beiderseitiger Absicherung.

Näher an Ihren Bedürfnissen - Trennungsberatung mit mediativem Ansatz

Sie haben sich zur Trennung entschlossen und wissen nicht, was nun alles auf Sie zukommt und wie Sie vorgehen? Oder Sie sind mit einer Trennung überrumpelt worden und sehen sich bereits mit ersten gravierenden Veränderungen oder Forderungen konfrontiert? Zur richtigen Handlung kann sich nur entschließen, wer alle Optionen kennt. Wenn Sie es wünschen, rollen wir im Rahmen einer Einzelmediation den Sachverhalt zunächst vollständig aus und diskutieren mögliche Optionen mit ihren jeweiligen Konsequenzen. So arbeiten wir effektiv Ihre Ziele heraus und planen gemeinsam die effektivste Strategie.

Scheidungscoaching

Wir coachen Sie sodann von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung und erläutern Ihnen sämtliche juristische Zusammenhänge jederzeit verständlich. Bevor es zu einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, liegt es im Sinne aller Familienmitglieder, zunächst auf einen gemeinsamen Konsens hinzuwirken. Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung können bereits im Vorfeld die Scheidungsfolgen umfassend einvernehmlich geregelt werden. Für den Fall des Scheiterns gemeinsamer Verhandlungen setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Einvernehmliche Scheidung - auch online

Sie leben bereits länger von Ihrem Ehegatten getrennt, haben miteinander alles geklärt und die Scheidung deshalb immer wieder aufgeschoben? Sicher möchten Sie den kleinsten zeitlichen und finanziellen Aufwand in das Scheidungsverfahren investieren. Um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten wir die Abwicklung des Scheidungsverfahrens auch online an. Der Gang zum Anwalt ist dann -sofern gewünscht- nicht erforderlich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten den Scheidungsantrag stellt. Bitte überlegen Sie im Vorfeld, welcher Ehegatte das Mandat erteilen möchte. Häufig gehen Ehegatten davon aus, dass der Anwalt im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung beide Beteiligte vertreten kann. Dies ist jedoch berufsrechtlich untersagt.

Paarmediation

Die Mediation bietet den Ehegatten die Möglichkeit, mit Hilfe des Mediators gemeinsam eine eigene Lösung der anlässlich der Trennung und Scheidung bestehenden Probleme zu entwickeln. Der Mediator wird dabei von beiden Ehegatten beauftragt. Die Mediation erfolgt in mehreren Sitzungen und wird schließlich mit einer sog. Mediationsvereinbarung abgeschlossen. Ein erfolgreich durchgeführtes Mediationsverfahren bringt Ruhe in die emotional aufgeladene Trennungsphase im Gegensatz zu einem belastenden Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Lassen Sie sich gern zum Mediationsverfahren beraten.

Elterliche Sorge

Sie beabsichtigen mit Ihrem Kind umzuziehen, die Kindergarten- oder Schulwahl ist zwischen Ihnen als Eltern streitig, oder es soll eine medizinische Behandlung beim Kind durchgeführt werden, mit welcher der andere Elternteil nicht einverstanden ist? Dies sind Streitfragen der elterlichen Sorge.

Unterhalt

Ob es um die reine Berechnung, die Geltendmachung oder die Abwehr von Unterhaltsansprüchen geht – wir stehen als starker Partner an Ihrer Seite.

Gewaltschutz

Gewalt darf nicht toleriert werden! Hier ist schnelles Handeln erforderlich. Wir unterstützen Sie tatkräftig und setzen Kontaktverbote sowie die Zuweisung der Ehewohnung im Eilverfahren durch.

Reden wir darüber!

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